(...) Das politische Engagement gemeinnütziger Organisationen ist also schon nach bestehendem Recht keine Gefahr für die Gemeinnützigkeit. (...)
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(...) Wir wollen eindeutig regeln, dass grundsätzlich auch die Einflussnahme auf die politische Willensbildung zu gemeinnützigen Zwecken erfolgen darf. Dafür brauchen wir eine moderne Abgabenordnung und die Klarstellung, dass die Förderung des demokratischen Staatswesens eindeutig gemeinnützig ist. Auf der anderen Seite sollten eine umfassende Transparenzoffensive und ein Gemeinnützigkeitsregister stehen. (...)
(...) Hier bietet die neuerliche Rechtsprechung allerdings klare Aussagen für eine vernünftige Abgrenzung von gemeinnütziger und politischer Betätigung. Politische Betätigung kann nur Nebenzweck eines gemeinnützigen Vereins sein. Das gilt es kritisch regelmäßig zu prüfen. (...)
(...) ich freue mich über Ihre Anfrage zum Gemeinnützigkeitsrecht. Vielen Dank dafür. (...)
(...) konkrete Einzelfälle der steuerlichen Behandlung von gemeinnützigen Organisationen liegen in der Zuständigkeit der Finanzverwaltung. Sicherlich gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit nachvollziehbar war. Im Falle von change.org finde ich die Argumente für eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit nicht durchgängig überzeugend. (...)
(...) Deshalb teile ich die Auffassung des Bundesfinanzhofes nicht, die zum Entzug der Gemeinnützigkeit von attac führte. (...)