Wer sich nicht aktiv um eine Arbeit bemüht oder Termine beim Jobcenter unentschuldigt versäumt, bei dem kann die Höhe des Bürgergeldes vermindert werden. Dies trifft hingegen nicht auf Personen zu, die aus gesundheitlichen oder aus Altersgründen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.
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Antwort 17.07.2025 von Bärbel Bas SPD
Antwort 17.07.2025 von Bärbel Bas SPD
Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unterscheidet nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf.
Antwort 17.09.2025 von Hubertus Heil SPD
Das Wohngeld richtet sich nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und hat eigene Regeln zur Einkommensermittlung und Freibeträgen; daraus können im Vergleich zum Bürgergeld unterschiedliche Ergebnisse entstehen.
Antwort 17.06.2025 von Carsten Linnemann CDU
Direkte Kommunikation bevorzugt
Antwort 22.09.2025 von Katharina Beck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es droht eine Rückkehr zu einem System, das stärker auf Druck und Kontrolle setzt – statt auf echte Unterstützung, Förderung und Selbstbestimmung
Antwort 10.04.2025 von Tilman Kuban CDU
ich habe meiner Antwort nichts hinzuzufügen.