Ich bin vorsichtig mit genauen Prognosen, da ein solches Gesetz einen langen Weg geht - vom Referentenentwurf aus dem federführenden Ministerium über die Beteiligung der entsprechenden Verbände und die Einigung innerhalb der Regierung bis zum parlamentarischen Verfahren im Bundestag - und der genaue Zeitplan daher oftmals schwierig einzuschätzen ist.
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Ich finde dieses Vorhaben ebenfalls sehr wichtig. Die Umsetzung wird Teil des s.g. Migrationspakets II sein, das in diesem Jahr verabschiedet werden soll.
Seien Sie aber versichert, dass ich mich weiterhin dafür stark mache, dass die im Koalitionsvertrag angekündigten Rechtsänderungen beim Sprachnachweis im Rahmen des Ehegattennachzugs noch in diesem Jahr Gesetz werden.
Mit dem zweiten Migrationspaket wollen wir dann für alle Ehegatten regeln, dass der Sprachnachweis hier im Inland unverzüglich nachgeholt werden soll.

Daher werden wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartner weiter daran arbeiten, den Sprachnachweis schnellstmöglichst nach der Einreise nachweisen zu können.

Ich kann Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider noch kein Datum nennen, wann der Sprachnachweis entfallen wird.