Wird die Änderung des 2 überarbeiteten Migrationspaket wo sichergestellt wird das der A1 Sprachnachweis abgeschafft wird noch dieses Jahr in Kraft treten??

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Reem Alabali-Radovan
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Frage von Gabriele H. •

Wird die Änderung des 2 überarbeiteten Migrationspaket wo sichergestellt wird das der A1 Sprachnachweis abgeschafft wird noch dieses Jahr in Kraft treten??

Sehr geehrte Frau Alabali-Radovan,
Sie hatten mir bei meine Frage vom 8 Februar 2023 schon mitgeteilt das der A1 Sprachnachweis im zweiten überarbeitetes Migrationspaket abgeschafft werden soll damit Binationale Ehepaartner zur Famielienzusammenführung einreisen können ohne A1 und den Sprachnachweis dann in Deutschland machen können. Den genauen Zeitpunkt für die Änderungen konnten Sie mir noch nicht sagen.
Meine Frage ist, ob es sichergestellt ist das es devinif noch in diesem Jahr 2023 diese Änderung gibt.
Und noch eine zusätzliche Frage, wie kann mein Ehepaartner einreisen in Deutschland ohne A1.
Wenn ihm finanzielle Möglichkeiten fehlen, um nach Kairo zu gehen, dort das Goethe Institut zu besuchen, geschweige dem die Kurse und Prüfung zu bezahlen.
Welche Möglichkeiten gibt es das er das Visum beantragen kann ohne A1 Nachweis.
Über Hilfe und ihre Unterstützung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele H.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre ergänzenden Fragestellungen. Verbindliche Prognosen in Bezug auf etwaige Zeitpläne sind meinerseits leider nicht möglich. Dafür bitte ich um Verständnis. Seien Sie aber versichert, dass ich mich weiterhin dafür stark mache, dass die im Koalitionsvertrag angekündigten Rechtsänderungen beim Sprachnachweis im Rahmen des Ehegattennachzugs noch in diesem Jahr Gesetz werden.

Bezüglich Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass das Gesetz schon jetzt Ausnahmen vom Sprachnachweis vorsieht. Ob Ihr Fall die Annahme einer Ausnahme rechtfertigt, lässt sich allerdings nur beantworten, wenn alle Einzelheiten Ihres Falles berücksichtigt werden. Hierzu wenden Sie sich an unseren Bürgerservice unter service-integration@bk.bund.de, der Sie hierbei gerne unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen

Reem Alabali-Radovan

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