Wie ist Ihre Meinung zur geplanten Abschaffung des IFG?
Sehr geehrte Frau Alabali Radovan, Ich wende mich mit großer Sorge an Sie bezüglich des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Punkt 32 des Reformpakets grundlegend einzuschränken. Das IFG hat in den vergangenen 20 Jahren wiederholt dazu beigetragen, dass Missstände in Behörden und Ministerien öffentlich wurden. Die geplanten Änderungen würden das IFG in seiner heutigen Form faktisch abschaffen. Das widerspricht dem Koalitionsvertrag von 2025.
Ich bitte Sie, sich innerhalb der SPD-Fraktion gegen diesen Gesetzentwurf einzusetzen und im Bundestag nicht dafür zu stimmen.
Über eine Rückmeldung zu Ihrer Position würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christina N.
Sehr geehrte Frau N.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und dass Sie Ihre Sorgen mit uns teilen.
Der voraussetzungslose Auskunftsanspruch von Bürger: innen, der auf dem Grundrecht auf Informationszugang sowie dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beruht, hat sich, wie von Ihnen eingangs bereits erwähnt, als wichtiges Instrument für Transparenz erwiesen.
Unser Ziel ist es, das Informationsfreiheitsgesetz transparenter und verständlicher zu gestalten, bspw. durch die Digitalisierung von Verfahren. Gleichzeitig wird der Schutz vor Missbrauch sensibler Daten kritischer Infrastrukturen angesichts der sich dramatisch veränderten Sicherheitslage immer bedeutsamer. Dies bedeutet jedoch keine Aufweichung der Rechenschaftspflicht, der parlamentarische Verfahren und staatliches Handeln unterliegen.
Der Erhalt der Auskunftsansprüche für Bürger: innen, Presse und Zivilgesellschaft ist aus Sicht der SPD unabänderlich und muss geschützt werden. Die Wahrung eines höchstmöglichen Transparenzniveaus ist ein zentrales Anliegen in weiteren Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Reem Alabali Radovan
