Aus diesem Grunde ist das Gesetz auch noch nicht beschlossen, sondern Beratungsgegenstand im Vermittlungsausschuss. Dieser hat zuletzt im Juni 2024 die Beratungen vertagt.
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Aufgrund der Vorkommnisse der letzten Woche halte ich einen zeitnahen Abschluss des Verfahrens für eher unwahrscheinlich. Eine zeitnahe Umsetzung in Baden-Württemberg erwarte ich daher ebenfalls nicht.
Die Verhandlungen in diesem gemeinsamen Gremium des Deutschen Bundestages und des Bundesrates sind noch nicht abgeschlossen. Da die genaue Ausgestaltung des Gesetzes derzeit noch nicht absehbar ist, werden insoweit keine konkreten Umsetzungsschritte geplant und das weitere Verfahren zunächst abgewartet.
Für uns ist eine strikte Trennung der Gewalten elementar wichtig für das Funktionieren eines Rechtsstaats
Die AfD ist eine Rechtsstaatspartei
Entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wollten wir das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften anpassen