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Pensionär*innen, die bisher in der PKV waren werden nicht die Möglichkeit haben in die GKV zu wechseln.
Unser langfristiges Ziel bleibt eine Erwerbstätigenversicherung, an der sich alle beteiligen.
Das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) wurde am 16. November im Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung beraten.
In den parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz ging es um verschiedene Zulagen, so auch fünf Zulagen aus dem Bereich des Bundesverteidigungsministeriums, zu denen auch die Feuerwehrdienstzulage zählt. Die Abgeordneten konnten sich bei diesen fünf Zulagen jedoch nicht auf die Einbeziehung von Pensionären einigen.
Dabei ging es um verschiedene Zulagen, fünf davon aus dem Bereich des Bundesverteidigungsministeriums. Dazu zählt auch die Feuerwehrdienstzulage. Zu einer Einigung bei diesen fünf Zulagen kam es unter den Abgeordneten aber nicht.