Antwort 26.01.2023 von Gregor Gysi Die Linke
Weil das Einkommen im krankenversicherungsrechtlichen Sinn anders definiert ist als Einkommen im steuerrechtlichen Sinn.
Weil das Einkommen im krankenversicherungsrechtlichen Sinn anders definiert ist als Einkommen im steuerrechtlichen Sinn.
Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um eine Einkommensgrenze, anhand derer festgelegt wird, bis zu welchem Betrag die beitragspflichtigen Einnahmen von gesetzlich Versicherten für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden.
Eine Erklärung dafür finden sie hier: