Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Hakan Demir
Antwort 27.06.2024 von Hakan Demir SPD

Die von Ihnen angesprochenen 4 Jahre sind ein Anwendungshinweis des Bundesinnenministeriums, wie der Zeitraum "noch nicht seit x Jahren im Inland" interpretiert werden soll - nämlich so, dass ein 4-jähriger Aufenthalt genügt

Frage von Zubeyde R. • 22.06.2024
Einbürgerung: Gibt es in meinem Fall auch ein Gesetz?
Hakan Demir
Antwort 27.06.2024 von Hakan Demir SPD

Ob in Ihrem konkreten Fall mindestens ein Monat des früheren Aufenthalts angerechnet wird, damit Sie die 5 Jahre Voraufenthaltszeit erfüllen, kann ich Ihnen nicht sagen. Diese Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Portrait von Julia Schneider
Antwort 18.07.2024 von Julia Schneider BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir befürworten die neue digitale Antragstellung, setzen uns allerdings weiterhin dafür ein, dass auch die älteren Anträge schnell bearbeitet werden.

Man sieht mich im Treppenhaus des Abgeordnetenahuses vor einer weißen Wand stehen. Ich trage ein schwarzes T-Shirt, eine braune Jacke und lache.
Antwort 26.06.2024 von Susanna Kahlefeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir arbeiten weiterhin mit Nachdruck daran, dass sich die Zustände im LEA verbessern.

Hakan Demir
Antwort 18.06.2024 von Hakan Demir SPD

In den aktuellen Anwendungshinweisen des BMI ist jede Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz anrechenbar.