Antwort 11.11.2025 von Jochen Kohler CSU
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung darf nicht aufgeweicht werden, ein verpflichtendes „Client-Side-Scanning“ kommt für uns nicht infrage.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung darf nicht aufgeweicht werden, ein verpflichtendes „Client-Side-Scanning“ kommt für uns nicht infrage.
Für uns bleibt der Koalitionsvertrag maßgeblich. Darin haben wir vereinbart, die Vertraulichkeit privater Kommunikation im Netz zu schützen.
Unser Ziel ist, Kinder wirksam zu schützen, ohne die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller zu gefährden.
Hier sehen wir, dass Vieles über Messangerdiense geschieht, die Behörden aber Schwierigkeiten mit der Nachverfolgung haben.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt eine anlasslose Chatkontrolle konsequent ab