Antwort 25.10.2021 von Armin Waldbüßer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fangjagd mit Fallen, die töten, ist verboten. Ausnahmegenehmigung möglich, jedoch sehr aufwändig zu bekommen. Im LK HN momentan keine Totfangfalle registriert.
Fangjagd mit Fallen, die töten, ist verboten. Ausnahmegenehmigung möglich, jedoch sehr aufwändig zu bekommen. Im LK HN momentan keine Totfangfalle registriert.
Wenn es nach mir ginge schon
Der Tierschutz ist ein wichtiges Thema, welches sich auch in unserem SPD-Zukunftsprogramm wiederfindet. Aus unserer Sicht gibt es keine Rechtfertigung für Tierleid.
Es ist deshalb das erklärte Ziel unserer Landwirtschaftspolitik, bei den Milchviehbetrieben so schnell wie möglich den Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung zu erreichen.
Ich lehne die ganzjährige Anbindehaltung ab. Für mehr Tierwohl Weidehaltung, Almwirtschaft und kleinbäuerliche Betriebe stärken, EU-Flächenförderung abschaffen!
