Anknüpfend an den Koalitionsvertrag hatte Bundesjustizminister Buschmann zwischenzeitlich einen Referentenentwurf vorgelegt, der Änderungen zum Weisungsrecht enthält. Der Entwurf sieht in den §§ 146 f. GVG zwei neue Absätze vor, die regeln, unter welchen Voraussetzungen Weisungen zulässig und welche Erfordernisse zur Erhöhung der Transparenz einzuhalten sind.
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In der deutschen Strafjustiz gibt es mehrere Instrumente, die explizit wirtschaftlich schwächer gestellten Personen dabei helfen, finanzielle Hindernisse für den Zugang zu rechtlicher Verteidigung abzubauen und damit eine faire und damit dem Gleichheitsgebot gerecht werdende Strafverfolgung zu ermöglichen.
Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bereits 2019 einen Antrag eingebracht, in dem sie fordert, die Stellung der Staatsanwaltschaft rechtsstaatlich zu reformieren
Sein Zweck ist es demnach, die Qualität der Rechtsdurchsetzung zu sichern und die Gerichte zu entlasten. Letztlich verfolgt der Anwaltszwang somit auch die Wahrung eines im Kern öffentlichen Interesses.
Die Weisungsgebundenheit wird im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt