Frage an Sie als Vorsitzenden des Landtagsausschusses Europa & Internationales: Welche Behörde auf dt. Seite ist federführend bei einer unionsrechtlichen Beschwerde an EU-Organe gg. NRW-Landesorgane?

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Stefan Engstfeld
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Frage von Felix H. •

Frage an Sie als Vorsitzenden des Landtagsausschusses Europa & Internationales: Welche Behörde auf dt. Seite ist federführend bei einer unionsrechtlichen Beschwerde an EU-Organe gg. NRW-Landesorgane?

Frage an Sie als Vorsitzenden des Landtagsausschusses Europa & Internationales:

Welche Behörde auf der dt. Seite ist in der Regel federführend, wenn eine unionsrechtlich relevante Beschwerde an EU-Organe gg. NRW-Landesorgane oder Stellen aus NRW (z. B. Bezirksregierung, Fluchtministerium etc.) eingeht?

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr H.,

Für eine unionsrechtliche Beschwerde gegen Organe des Landes Nordrhein-Westfalen an ein EU-Organ (in der Regel die Europäische Kommission) gibt es auf deutscher Seite keine federführende nationale oder Landesbehörde.

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Engstfeld

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