Leider sind mir die von Ihnen genannten Statistiken nicht bekannt. Gern können Sie sich direkt an den Bürgerservice des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr wenden.
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Auf Grundlage des Umweltstatistikgesetzes werden Daten über die Verbringung von “gefährlichen Abfällen” über das elektronische Nachweisverfahren erhoben, auch der von Ihnen angefragte Abfall “kohlenteerhaltige Bitumengemische” nach Abfallschlüssel 170301 der Abfallverzeichnisverordnung (AVV).
leider kann ich Ihre Frage derzeit nicht beantworten, da ich die bundespolitischen Informationen in der Regel auch erst bekomme, wenn die Entscheidungen getroffen sind.
Ein neuer Dialogprozess zum Umgang mit dem Bundesverkehrswegeplan wird zur Zeit erörtert.
Wie Sie wissen, haben wir uns zu diesem Thema ausführlich in meiner Bürgersprechstunde in meinem Marburger Wahlkreisbüro unterhalten und ich habe Ihnen den Sachverhalt in aller Ausführlichkeit dargestellt und begründet.