Antwort 31.05.2021 von Stefan Müller CSU
(...) Bayern hat die Informationsfreiheit jedoch nicht in einem eigenen Informationsfreiheitsgesetz, sondern in Artikel 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes verankert: (...)
(...) Bayern hat die Informationsfreiheit jedoch nicht in einem eigenen Informationsfreiheitsgesetz, sondern in Artikel 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes verankert: (...)
(...) In Bayern gibt es neben bereichsspezifischen Auskunftsrechten bereits im Dritten Teil des Bayerischen Datenschutzgesetzes unter der Überschrift „Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit“ in Art. 39 BayDSG ein allgemeines Informationszugangsrecht zur Stärkung der Transparenz der öffentlichen Verwaltung. (...)
(...) wir uns selbstverständlich auch weiterhin für diese Anliegen einsetzen und die Forderung eines Informationsfreiheitgesetzes in den parlamentarischen Diskurs einbringen werden. (...)