Antwort 03.03.2022 von Christian Dürr FDP
Deutlich wichtiger ist es nun, dass wir uns alle in der Sache einig sind und die Abschaffung des § 219a StGB als großer Fortschritt wahrgenommen wird.
Deutlich wichtiger ist es nun, dass wir uns alle in der Sache einig sind und die Abschaffung des § 219a StGB als großer Fortschritt wahrgenommen wird.
Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche neutrale Informationen geben, dürfen nicht kriminalisiert werden. Werben damit dürfen sie jedoch nicht.
CDU und CSU haben in Deutschland bereits vor vielen Jahren nach hartem Ringen einen gesellschaftlichen Grundkonsens in Bezug auf den Schutz des ungeborenen Lebens und den Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen gefunden, der einen hoch emotionalen Konflikt befriedet hat.
Sehr geehrter Herr S.,
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