Antwort 25.02.2026 von Simone Borchardt CDU
GKV stabilisieren: Bundeszuschuss verlässlich an versicherungsfremde Leistungen anpassen
GKV stabilisieren: Bundeszuschuss verlässlich an versicherungsfremde Leistungen anpassen
Die Poststelle des Bundesgesundheitsministeriums beantwortet zeitnah alle Anfragen zu gesundheitspolitsichen Themen im Auftrag der Gesundheitsmisterin Nina Warken.
Die Regelung zur pauschalen Übernahme eines Beitrags des Dienstherrn zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung der Beamten ist mit Wirkung vom 01.01.26 (unabhängig vom Veröffentlichungsdatum) in Kraft getreten.
Zunächst zur Einordnung, weil die beiden Zahlen 14,6 Prozent und 14,0 Prozent häufig missverstanden werden.