Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Weltweit gibt es inzwischen Erfahrungen mit einer sehr hohen Anzahl von Impfungen in sehr unterschiedlichen Gesundheitssystemen, so dass nicht davon auszugehen ist, dass möglicherweise bislang unbekannte Risiken der Impfung unentdeckt geblieben wären.
Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erleidet, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. was in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt ist.
Ich bin mir sicher, dass bei höherer Impfbereitschaft auch die Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen schneller hätte erfolgen können.