Antwort 15.05.2023 von Michael Kießling CSU
Die Fragen wurden dabei teilweise schlicht aus bereits beantworteten schriftlichen Einzelfragen der letzten Jahre zusammenkopiert.
Die Fragen wurden dabei teilweise schlicht aus bereits beantworteten schriftlichen Einzelfragen der letzten Jahre zusammenkopiert.
Alle getroffenen Maßnahmen werden kritisch evaluiert, einen U-Ausschuss braucht es dafür nicht. Insgesamt ist Deutschland gut durch die Pandemie gekommen.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich Ihnen gern direkt beantworten möchte.
Vor dem 01. April 2020 bestand keine bußgeldbewährte Ausgangsbeschränkung durch Rechtsverordnung, sondern auf der Grundlage von Allgemeinverfügungen.