Antwort 10.06.2025 von Axel Knoerig CDU
Ein Verbot ist das äußerste Mittel in einer wehrhaften Demokratie und darf nur auf einer klaren, gerichtsfesten Tatsachengrundlage beruhen.
Ein Verbot ist das äußerste Mittel in einer wehrhaften Demokratie und darf nur auf einer klaren, gerichtsfesten Tatsachengrundlage beruhen.
Selbstverständlich prüft die Bundesregierung als antragsberechtigte Antragstellerin respektive die zuständigen Verfassungsressorts diese Option im Lichte nachrichtendienstlicher Erkenntnisse fortwährend
Zum jetzigen Zeitpunkt jedoch bewerte ich die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens für juristisch nicht gesichert gegeben und politisch kontraproduktiv.