Mit der Staatsangehörigkeitsreform werden doppelte Staatsangehörigkeiten ermöglicht - sowohl für Ausländer in Deutschland, als auch für Deutsche im Ausland, die sich einbürgern lassen möchten. Entsprechend ist eine Beibehaltungsgenehmigung - egal für wen - nicht mehr notwendig und wird abgeschafft.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 12.12.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 12.12.2023 von Adis Ahmetović SPD
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten. Das Gesetz wird 2024 verabschiedet werden.
Antwort 14.03.2024 von Armin Grau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wir als Bündnis 90/Die Grünen setzen uns für den Familiennachzug ein. Wir finden: Familien gehören zusammen!
Antwort 05.12.2023 von Hakan Demir SPD
Es gibt keine Diskussion über eine "Abschwächung der Ausschlussregeln" für Arbeitslose.
Antwort 14.12.2023 von Hakan Demir SPD
Grundsätzlich ist es so, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragsbearbeitung gilt.
Antwort 29.02.2024 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsrecht ist bereits Ende Januar verabschiedet worden. Grundsätzlich ist die Mehrstaatigkeit nun erlaubt und das Erfordernis einer Beibehaltungsgenehmigung entfällt.