Die bisherigen Regelungen stützen sich auf den Kenntnisstand, dass nach sechs Monaten ein Verlust der durch die Infektion entstandenen Antikörper auftreten kann
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Antwort 04.11.2021 von Christian Lindner FDP
Antwort ausstehend von Grant Hendrik Tonne SPD
Antwort ausstehend von Grant Hendrik Tonne SPD
Antwort 21.10.2021 von Karl Straub CSU
Die CSU hat zusammen mit den Freien Wählern diesbezüglich bereits einen Dringlichkeitsantrag gestellt. Dieser Antrag wird momentan durch die Bayerische Staatsregierung geprüft.
Antwort 25.11.2021 von Klaus Holetschek CSU
Die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Robert Koch-Institut (RKI) analysieren derzeit die Situation fachlich sehr intensiv, sehen die Datenlage für eine Verlängerung des Genesenenstatus aber aktuell noch nicht als ausreichend an.
Antwort 15.12.2021 von Klaus Holetschek CSU
Im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) des Bundes ist eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist