Wann wird der Genesenenstatus angepasst/verlängert

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Tobias Hans
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Frage von Ursula T. •

Wann wird der Genesenenstatus angepasst/verlängert

Guten Tag Herr Hans,

wann wird der Genesenenstatus entsprechend den Vorgaben der Gesellschaft für Virologie auf mindestens 1 Jahr angepasst/verlängert bzw. anerkannt. Würden Sie sich dafür einsetzen?
Siehe hier; https://g-f-v.org/2021/09/30/4411/

"Schlussfolgerungen: Die nachgewiesene Dauer des Schutzes nach durchgemachter SARS-CoV-2 Infektion beträgt mindestens ein Jahr. Aus immunologischer Sicht ist von einer deutlich längeren Schutzdauer auszugehen, die auf Grund des begrenzten Beobachtungszeitraum aber noch nicht durch entsprechende Studien belegt ist.
Auf Grund dieser aktuellen Erkenntnisse sollten Genesene bei Regelungen zur Pandemie-Bekämpfung (z.B. Testpflicht) den vollständig Geimpften zunächst für mindestens ein Jahr gleichgestellt werden.
Eine Überprüfung des empfohlenen Zeitpunktes einer Impfung nach überstandener SARS-CoV-2 Infektion wird angeraten."

Es wird wirklich Zeit diese Änderungen jetzt umgehend umzusetzen!

Nette Grüße
Ursula T.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die von Ihnen genannte Zeitspanne, in der eine zuvor am Coronavirus erkrankte Person als genesen gilt, ist derzeit gemäß den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und der Ständigen Impfkommission von der Bundesregierung auf sechs Monate festgeschrieben. Spätestens nach dieser Zeit besteht zudem die Möglichkeit, sich mit nur einer Impfung gegen die Folgen einer möglichen weiteren Infektion immunisieren und damit schützen zu lassen.

Wenn nun wie von Ihnen angesprochen neue wissenschaftliche Erkenntnisse darauf hindeuten, dass für genese Personen das Immunisierungsintervall verlängert werden könnte, werden diese Studien und Empfehlungen von den zuständigen Stellen wie auch im vorliegenden Fall umfassend geprüft. Sollte diese Überprüfung zu dem Ergebnis führen, dass Anpassungen in den genannten Regelungen erforderlich sind, werden die betreffenden Verordnungen durch die zuständige Bundesregierung auch angepasst. Ein konkreter Zeitpunkt kann daher auch nicht genannt werden.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Ihr Tobias Hans

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