Antwort 06.09.2021 von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages steht und Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig sind. Dazu gehören auch Honorare für Vorträge bzw. Einnahmen aus Publikationen.
