Antwort 27.07.2026 von Wolfgang Stefinger CSU
Ich darf Sie auf die vorherige Frage hinweisen, die ich hierzu bereits beantwortet habe.
Ich darf Sie auf die vorherige Frage hinweisen, die ich hierzu bereits beantwortet habe.
Eine generelle, automatisierte Auswertung verschlüsselter Kommunikation ohne konkreten Anlass sehe ich kritisch.
Sehr geehrte Frau M.,
Vor einer Verabschiedung sollten alle grundrechtlichen Bedenken ausgeräumt sein
Ich persönlich halte einerseits die konsequente Bekämpfung von sexuellen Missbrauch und den damit einhergehenden Schutz von Kindern und Jugendlichen für überaus wichtig als auch den Wunsch, die Privatsphäre und eigenen Daten zu schützen, für berechtigt.