Wie stehen die Grünen zu dem Vorstoß der EU zur Chat Kontrolle. Wie ist dieser Plan der EU mit der demokratischen Grundordnung in Deutschland vereinbar?
Sehr geehrter Herr B.,
als Grüne Bundestagsfraktion haben wir uns schon in der letzten Wahlperiode immer wieder gegen die Chatkontrolle und für tatsächlich zielführende Instrumente im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kinder- und Jugendlichen und der Verbreitung entsprechender Darstellungen ausgesprochen. Im letzten Jahr forderten wir die Bundesregierung in einer sogenannten Stellungnahme nach Art. 23 des Grundgesetzes erneut mit Nachdruck auf, sich im Europäischen Rat gegen eine anlasslose Überprüfung jeglicher privaten Inhalte und Speichermedien auszusprechen und stattdessen zielführende Alternativvorschläge umzusetzen, um Kinder und Jugendliche endlich besser zu schützen.
Seit Beginn der Verhandlungen vor mehr als drei Jahren begleiten wir diese Diskussion parlamentarisch und öffentlich kritisch. Die Grüne Bundestagsfraktion unterstützt ausdrücklich die von der Europäischen Kommission angestrebten Ziele zur Bekämpfung und der Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern sowie zum besseren Schutz von Kindern. Die nun wieder ermöglichte Verlängerung der Ausnahme der e-privacy-Verordnung, die unser aller private Kommunikation im Internet schützt, geht jedoch über dieses Ziel deutlich hinaus: Sie gestattet es Anbietern digitaler Kommunikationsdienste, die private Kommunikation der Nutzenden massenhaft und anlasslos zu durchsuchen.
Durch die Fokussierung auf die andauernden Verhandlungen um die verfassungs- und europarechtlich fragwürdige „Chatkontrolle“ und die wiederholte Verlängerung von Interimslösungen bleibt die Implementierung von dringend notwendigen, tatsächlich wirksamen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bisher weitgehend aus.
Weitere Details und Material zur grünen Position finden Sie hier:
mit freundlichen Grüßen
Sascha Müller
