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Warum sollen freiwillig rentenversicherte Selbständige von der Aktivrente ausgeschlossen werden, obwohl sie doch auch Beiträge gezahlt haben.

Sascha Müller
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Michael L. •

Warum sollen freiwillig rentenversicherte Selbständige von der Aktivrente ausgeschlossen werden, obwohl sie doch auch Beiträge gezahlt haben.

Ich bin Rentner (Jahrgang 1958) mit gesetzlicher Altersrente und übe weiter eine selbstständige Nebentätigkeit aus. Ich habe bis zum letztmöglichen Tag meine (freiwilligen) Rentenbeiträge gezahlt.

Unter dem Entwurf der „Aktivrente“ steht, dass nur Einkünfte aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bis zu 2.000 €/Monat steuerlich begünstigt werden sollen. Ich kann diese Schlechterstellung meiner Einkünfte nicht nachvollziehen, da ich bis zum letzten Tag meines Arbeitslebens Rentenbeiträge gezahlt habe und für meine selbständige Nebentätigkeit den vollen gesetzlichen Krankenkassenbeitrag zahle. Es gibt also keinen sachlichen Grund, warum ich als freiwillig Rentenversicherter nicht in den Genuss der Steuerfreiheit kommen soll. Zumal ich doch genau das freiwillig getan habe, was die Politik von den Selbständigen immer gefordert hat, nämlich in die gesetzliche Rente einzuzahlen.

Sascha Müller
Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr L.,

wir lehnen als Grüne die Aktiv-Rente ab. Einer der Gründe ist jener von Ihnen angeführter: Ihre Ausgestaltung lässt erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel. Es kommt zu Ungleichbehandlungen und möglicherweise auch zu einer Verletzung des Sozialstaatsgebots unseres Grundgesetzes.

Eine Hereinnahme von anderen Beschäftigungsformen, wie eben Selbstständigkeit, in den Geltungsbereich des Gesetzes würde zudem das grundsätzliche Problem der Benachteilig wegen des Alters und der hohen Subventionswirkung, die mit steigenden Einkommen umso mehr steigt, nicht heilen. Im Gegenzug würden die hohen fiskalischen Kosten sich dadurch aber erheblich ausweiten. Das Gesetz ist in sich falsch konstruiert und daher nicht zustimmungsfähig.

Wir teilen zwar den Impuls der Bundesregierung die Beschäftigung älterer und die Lebensarbeitszeit insgesamt auszuweiten, verfolgen dafür aber einen anderen Ansatz - der allerdings Ihnen als Selbstständigem auch zu keiner Besserstellung gereichen würde: Die Arbeitgeber sollen nach unserer Vorstellung ihren von den Beiträgen für Rente und Arbeitslosenversicherung aufgrund des erreichen der Regelaltersgrenze befreiten Angestellten die durch die Arbeitgeber dennoch weiterhin zu zahlenden Beiträge als Bruttolohn auszahlen. Den so beschäftigten entstünde dadurch ggü. pflichtversicherten Kolleg*innen unter der Regelaltersgrenze ein Bruttovorteil vor der Besteuerung in Höhe von rund 21% - ein großer Anreiz für eine Weiterarbeit jenseits der gesetzlichen Altersgrenze aber eben verfassungsrechtlich unproblematisch.

Darüber hinaus sollte die Regierung sich um bestehende rechtliche Hemmnisse bei der Beschäftigung Älterer kümmern und diese abbauen und darauf hinwirken, dass Betriebe altersgerechte Arbeitsplätze ermöglichen. Ohne diese Begleitmaßnahmen kann auch die Aktivrente nicht funktionieren.

Mit besten Grüßen
Sascha Müller

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