Auch ich teile das öffentliche Interesse an einer zügigen und verbindlichen Klärung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung des Bundestages.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Ich halte ein Verbotsverfahren gegen die AfD für grundsätzlich gerechtfertigt, da nach meiner Einschätzung genügend Anhaltspunkte vorliegen, dass die Partei mit ihren Zielen und ihrem Verhalten die freiheitlich-demokratische Grundordnung erheblich beeinträchtigt
Eingriffe in die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation müssen verhältnismäßig, rechtsstaatlich klar geregelt und technisch wie verfassungsrechtlich tragfähig sein
Ich würde erstmal tief durchatmen - und dann die Dinge beim Namen nennen. Wer mit Schmutz wirft, hat meistens keine Antworten auf Mietenwahnsinn, Armut und rechte Gewalt.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich klar gegen eine anlasslose Chatkontrolle ausgesprochen.
Der Wahlprüfungsausschuss hat die Einsprüche geprüft und sieht diese nicht begründet.