Wie werden Sie in der Frage der Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl abstimmen und wie kann das Verfahren Ihrer Meinung nach beschleunigt werden?
Sehr geehrter Herr Jarzombek,
in Mühlheim a.d.R. soll es schnellstmöglich eine komplette Neuauszählung der Stimmen zur Bürgermeisterwahl geben, um zu verhindern, dass noch mehr Vertrauen in die Politik verlorengeht. Beim BWS stellt man sich auf Bundesebene gegen eine Überprüfung der Stimmzettel. Zwei renommierte Politikwissenschaftler - Prof. Dr. Uwe Wagschal (Universität Freiburg) und Prof. Dr. Eckhard Jesse (TU Chemnitz) - haben diese Woche im Focus verschiedene Fehler und Unregelmäßigkeiten im Wahlergebnis sehr überzeugend aufgezeigt (s.u.). Gerade auch auf Bundesebene wird die Politikverdrossenheit immer eklatanter, die sich in einem Rechtsruck der Wähler bemerkbar macht. Bitte setzen Sie sich für eine rasche Neuauszählung der Stimmen auf Bundesebene ein, um dem entgegenzuwirken. Vielen Dank.
https://www.focus.de/politik/deutschland/dem-wagenknecht-krimi-droht-ein-nachspiel-es-gefaehrdet-die-schwarz-rote-koalition_8d516199-9eba-4087-90de-c8577309f23b.html
Sehr geehrte Frau N.,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Auch ich teile das öffentliche Interesse an einer zügigen und verbindlichen Klärung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung des Bundestages.
Gerade deshalb ist es wichtig, das im Grundgesetz dafür vorgesehene Wahlprüfungsverfahren einzuhalten (Art. 41 GG). Auf die Einhaltung dieses Verfahrens – insbesondere den Vorrang der Wahlprüfung durch den Bundestag – hat das Bundesverfassungsgericht das BSW mit Beschluss vom 13. August 2025 ausdrücklich hingewiesen.
Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche parlamentarische Selbstkontrolle, der wir als Unionsfraktion mit großer Sorgfalt nachkommen. Entsprechend gewissenhaft wurde auch der Einspruch des BSW geprüft. Der Wahlprüfungsausschuss hat hierzu mehr als 1.000 Seiten Akten ausgewertet und alle relevanten Wahlaspekte – von der Vorbereitung bis zur Sitzverteilung – geprüft.
Bis Januar 2026 sind jedoch beim Wahlprüfungsausschuss insgesamt über 1.040 Einsprüche gegen die Bundestagswahl eingegangen; die Einsprüche des BSW machen davon nur einen kleinen Bruchteil aus. Daher nimmt die Wahlprüfung naturgemäß Zeit in Anspruch.
Entscheidend ist bei der konkreten Beurteilung, ob ein möglicher Wahlfehler mandatsrelevant ist, also die Sitzverteilung im Bundestag beeinflusst hat. Geringfügige oder folgenlose Mängel rechtfertigen keinen Eingriff in den Bestand des gewählten Parlaments.
Zudem gilt laut Bundesverfassungsgericht der Verhältnismäßigkeits-Grundsatz: Wo Wahlfehler durch eine Ergebnis-Berichtigung behoben werden können, hat dies Vorrang. Wiederholungswahlen kommen darüber hinaus zunächst nur in den Wahlkreisen in Betracht, wo schwerwiegende Fehler tatsächliche Auswirkungen haben.
Nach Abschluss der Prüfungen und Bewertung aller Stellungnahmen konnte der Wahlprüfungsausschuss keine mandatsrelevanten Wahlfehler feststellen. Der Bundestag hat die Einsprüche des BSW daher mit einer Mehrheit von über 75 Prozent zurückgewiesen. Das BSW ist dadurch nicht rechtlos gestellt, sondern kann Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.
Die umfassende Entscheidungsgrundlage mit ausführlicher Stellungnahme aller Beteiligten wurde unter der Drucksache (BT-Drs. 21/3100) veröffentlicht, damit sie für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar ist.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Thomas Jarzombek
