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Ein Verbotsantrag sollte erst dann offiziell gestellt werden, wenn ausreichend wahrscheinlich ist, dass er vor dem Bundesverfassungsgericht auch tatsächlich Bestand haben wird. Ich habe am 28. November 2024 den Antrag von Renate Künast unterschrieben und habe diesen auch im Bundestag unterstützt.
Es gab, gibt und wird keine Zusammenarbeit jedweder Art von uns mit der AfD geben
Es stellt sich jetzt die Grundfrage, ob man Dinge automatisch schlecht finden muss, weil die AfD sie gut findet.
Die AfD muss inhaltlich entlarvt werden, anstatt sie die Möglichkeit bekommt, sich als Opfer darzustellen.
Für mich ist klar: Entscheidend ist und bleibt die politische und inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD.