Antwort 15.12.2021 von Andreas Hein CDU
Nur in begründeten Ausnahmefällen darf Glyphosat in Deutschland eigesetzt werden. Das erscheint uns in der momentanen Lage zielführend.
Nur in begründeten Ausnahmefällen darf Glyphosat in Deutschland eigesetzt werden. Das erscheint uns in der momentanen Lage zielführend.
Zu Beginn der Pandemie habe ich gehofft, dass wir ohne eine Impfpflicht auskommen und die Pandemie durch freiwillige Impfungen in den Griff bekommen. Das war leider zum damaligen Zeitpunkt nicht der Fall.
Ich bin für Aufklärung und für materielle Anreize, aber gegen eine Pflicht. An dieser meiner Einstellung wird sich auch nichts ändern.