Antwort 22.09.2017 von Wiebke Esdar SPD
Sehr geehrter Herr R.
vielen Dank für Ihre Nachfrage, wozu ich mich hier gerne äußern möchte.
Sehr geehrter Herr R.
vielen Dank für Ihre Nachfrage, wozu ich mich hier gerne äußern möchte.
Der Meisterzwang bzw. die Meisterpflicht ist die gesetzliche Regulierung, dass ausschließlich Handwerksmeister*innen und Gleichgestellte einen handwerklichen Betrieb führen dürfen.
Hallo Lukas.
