Antwort 31.08.2026 von Hartmut Ganzke SPD
Die angesprochenen Punkte, von der fachgesetzlichen Umsetzung der JI-Richtlinie im Polizei- und Verfassungsschutzrecht bis zu den Anordnungsbefugnissen gegenüber Staatsanwaltschaften berühren komplexe und europarechtlich noch nicht abschließend geklärte Fragen, zu denen wir als Abgeordnete keine eigene rechtliche Bewertung abgeben können und möchten.