Am 21.1.26 erzählte die LDI im Rechtsausschuss des Landtags auf Nachfrage, es gäbe 0 legislativen Bedarf zu Abhilfebefugnissen (JI-Richtlinie). Warum die Lüge iSv Art. 46 I lit. a-c JI-Richtlinie?
Anders als Julia Höller viel zu spät zugeben musste (https://tinyurl.com/5fcu79sp), erzählte Bettina Gayk (LDI, die im Rahmen eines lt. Verwaltungsrichter M. Engeler -https://tinyurl.com/y7uyvtcv - unionsrechtlich illegalen, intransparenten Stellenbesetzungsverfahrens, ohne Mitbewerbungschance meines Kumpels ins Amt befördert worden war) im Rechtsausschuss des Landtags am 21.1.26 auf Nachfrage von D. Hanses (28:36 ff.): nein, es gäbe 0 legislativen Bedarf zu (aufsichtsbehördlichen bzw. betroffenenrechtlichen) Abhilfebefugnissen nach JI-Richtlinie, der Weg sei das Ziel (15:40). https://tinyurl.com/3b3nen76
Warum hat die LDI, die Wüst für überflüssig hält (https://tinyurl.com/465fu897), dem Landtag & der Öffentlichkeit trotz Pflichten aus Art. 46 I lit. a-c JI-Richtlinie Sand in die Augen gestreut, wenn sie nicht inkompetent ist? Warum hatte - neben dem naiv-verlegen nickenden Justizminister - niemand interveniert? Die Geduld der EU-Kommission ist am Ende: https://tinyurl.com/yvz7key3
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und für Ihr Interesse an der Arbeit des Rechtsausschusses. Themen wie der Datenschutz bei Strafverfolgungsbehörden verdienen eine kritische Begleitung.
Der rechtliche Grundkonflikt (fehlende Abhilfe-/Anordnungsbefugnisse, laufendes EU-Verfahren, EuGH-Rechtsprechung zu wirksamen Rechtsbehelfen) ist real und gut dokumentiert, nur betrifft er in der Praxis vor allem die Bundesebene und mehrere andere Bundesländer, nicht spezifisch eine Aussage der LDI NRW im NRW-Rechtsausschuss.
Die EU-Kommission führt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur JI-Richtlinie (Aktenzeichen INFR(2022)2019), das im April 2022 mit einem Aufforderungsschreiben begann. Am 8. Juli 2026 hat die Kommission das Verfahren verschärft und eine “mit Gründen versehene Stellungnahme” an Deutschland gerichtet, die vorletzte Stufe vor einer Klage beim Europäischen Gerichtshof. Ausschlaggebend war laut Kommission, dass Deutschland bislang keine für die Datenverarbeitung durch die Bundespolizei relevanten Umsetzungsmaßnahmen erlassen hat. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit zur Nachbesserung, sonst drohen eine Klage und Geldbußen. Der Schwerpunkt dieses konkreten Verfahrens liegt auf der Bundespolizei-Ebene, nicht speziell auf den Landesregelungen für NRW.
Zu den von Ihnen zitierten Sachverhalten möchte ich folgendes Anmerken: Die von Ihnen zitierten Formulierung fielen in der Sitzung des Rechtsausschusses tatsächlich, bezogen sich dort aber nicht auf Abhilfebefugnisse nach der JI-Richtlinie. Beide Passagen gehörten zu einem anderen Gesprächsstrang, in dem es um die Kontrolle einer Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Daten unschuldig Verfolgter ging. Einmal als Antwort auf eine Nachfrage aus den eigenen Reihen zur Kontrollpraxis, einmal als Antwort auf eine Nachfrage einer Kollegin aus einer anderen Fraktion zu einem möglichen gesetzlichen Änderungsbedarf in genau diesem Zusammenhang. Zu Abhilfebefugnissen nach der JI-Richtlinie hat sich die Landesbeauftragte in dieser Sitzung also nicht in der von Ihnen beschriebenen Weise geäußert. Dies ist auch in der öffentlichen Niederschrift der Sitzung so nachzulesen
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ganzke MdL
