Wann rechnen Sie mit Umsetzung anderweitiger wirksamer Rechtsbehelfe nach Art. 17, 52f. JI-Richtlinie mitten in Vertragsverletzungsverfahren? Sollten sich Betroffene in EU-Organen beschweren?
Wann rechnen Sie für das Land mit Beendigung der Vertragsverletzungsverfahren nach der RICHTLINIE (EU) 2016/680 DES EUROP. PARLAMENTS UND DES RATES v. 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr u. zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI?https://tinyurl.com/mrytx3ykhttps://tinyurl.com/2k2d37cxWie sehen Sie die Missachtungen der Richtlinie (Stand vor über 5 Jahren: seit über 1000 Tagen: https://tinyurl.com/m2bjhyhr) bis heute?So erzählen dt. Datenschutzaufsichtsbehörden - u.a LDI NRW, die Sie am 21.1 im Rechtsausschuss hatten: https://tinyurl.com/3b3nen76-, dass hierzulande keine anderweitigen wirksamen Rechtsbehelfe (Art. 17, 52f. JI) existieren (hingegen: EuGH. v. 16.11.23), die Aufsicht "petitionsähnlich" sei, man das Ende von Vertragsverletzungen abwarte
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und das damit verbundene Engagement. Als langjähriges Mitglied des Rechtsausschusses für die SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen, kann ich sehr gut nachvollziehen, dass der Schutz personenbezogener Daten – wenn auch nicht nur, aber insb. im Strafprozess – für Sie eine besondere Bedeutung hat. Dies gilt für mich ebenso.
Wenn Menschen einer Tat verdächtig sind und später gegen Sie sogar wegen eines hinreichenden Tatverdachts Anklage erhoben wird, so brauchen die Strafverfolgungsbehörden jede Möglichkeit (auch der Datenerfassung), um ihrer Aufgabe zielgerichtet und erfolgreich nachgehen zu können. Das ist Ausdruck eines starken Rechtsstaates und dient der Sicherheit in unserem Bundesland. Problematisch, insb. in digitalen Zeiten und besonders herausfordernd in föderalen Systemen, ist die effektive Löschung von Daten nach der Beendigung von Verfahren. Dies betrifft ganz besonders die Fälle unschuldig Verfolgter. Unschuldige Personen dürfen nicht aufgrund der Erfassung ihrer Daten für die Ermittlung und anschließend unzureichenden Löschung keine Nachteile erfahren oder belastet werden. Dies ist ein grundgesetzliches geschütztes Anliegen und hierfür setzen sich meine Fraktion und ich persönlich im Landtag ein.
Wir haben auf einen Bericht der LDI eine Expertenanhörung durchgeführt. Das Ergebnis bestätigt unsere grundsätzliche und oben beschriebene Haltung. Alle Informationen zur erwähnten Anhörung finden Sie hier: https://landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA18-527.pdf.
Da das Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD anhängig ist und nicht gegen das Land NRW explizit, kann ich zum Verfahrensstand keine Auskünfte erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ganzke MdL
