Antwort 19.03.2025 von Hakan Demir SPD
Wenn das Auszubildendengehalt nicht ausreicht, ist es möglich, dass ergänzend Bürgergeld bezogen werden muss. Damit ist die Einbürgerung im Rahmen der Anspruchseinbürgerung erst einmal ausgeschlossen. Hierfür müssten Sie abwarten, bis Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung Ihren Lebensunterhalt selbstständig decken können. Es bleibt aber die sogenannte Ermessenseinbürgerung.