
Antwort ausstehend von Hendrik Streeck CDU

Die Schulpflicht im Sekundarbereich II soll sicherstellen, dass Jugendliche nach ihrem Abschluss nicht ohne Anschluss bleiben und auf dem Weg in Ausbildung oder Beruf verlässlich begleitet werden. Praxisphasen sind ausdrücklich möglich, müssen jedoch pädagogisch eingebettet und rechtlich abgesichert sein.
Nach den mir damals übermittelten Informationen musste ich davon ausgehen, dass jede ausgeschriebene Stelle auch tatsächlich besetzt war. Natürlich hätte ich gerne mehr Lehrerinnen und Lehrer eingestellt – doch ich konnte nur mit den Zahlen arbeiten, die mir vorlagen.