Es ist jedoch leider so, dass aufgrund des Bildungsföderalismus die einzelnen Bundesländer für Schulen im Allgemeinen, sowie auch für den Umgang mit Konflikten und Konfliktprävention im speziellen zuständig sind, weshalb wir auf Bundesebene keine direkten rechtlichen Befugnisse zum Umgang mit Mobbing in Schulen haben.
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Die Landesregierung hat hierzu mehrere Maßnahmen verabschiedet, die alle auch im Kontext der Mobbing-Bekämpfung im öffentlichen Dienst relevant sind. Dabei geht es um verschiedene Vertrauenspersonen, die für alle Themen - und damit auch Mobbing - bereitstehen.
Eine entsprechende wissenschaftliche Untersuchung wurde vom BMAS inzwischen in Auftrag gegeben und wird derzeit von Wissenschaftler:innen der Universität Leipzig erarbeitet.
Im Rahmen des Programms „ARBEIT: SICHER+GESUND“ (ASUG) bereitet das BMAS derzeit zu Psychischer Gesundheit eine sogenannte Politikwerkstatt vor.
Soweit Mobbing am Arbeitsplatz auftritt, ist dies auch eine Frage des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Mobbing ist ein Thema das mich auch schon beruflich beschäftigt hat. Die Initiative die wir gerade auf Landesebene umsetzen bezieht sich auf Verhinderung durch Hass und Hetze im Netz. Das Gesetzesverfahren läuft dazu.