Antwort 13.12.2024 von Oliver Hildenbrand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Waffengesetz ist bestimmt von einem „Prinzip der Verknappung von Waffen“ (OVG Hamburg, 18.04.2016 – 4 Bf 299/13). Diese Grundintention teile und unterstütze ich ausdrücklich.
Das Waffengesetz ist bestimmt von einem „Prinzip der Verknappung von Waffen“ (OVG Hamburg, 18.04.2016 – 4 Bf 299/13). Diese Grundintention teile und unterstütze ich ausdrücklich.
Der Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarzwild ist vor allem deshalb erlaubt, weil er eine effektive, tierschutzgerechte und sichere Bejagung dieser zunehmend nachtaktiven Wildart ermöglicht.
Ganz generell müssten die Länder tätig werden, da diese Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen. Bundesrechtlich unterstehen die Rabenvögel dem Naturschutzrecht und nicht dem Jagdrecht.
Die Rabenpolitik der Fraktion liegt allerdings nicht in meinem Kompetenzbereich, sodass ich Ihnen leider keine Auskunft diesbezüglich geben kann