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Dieser Vorschlag würde auch zu einer erheblichen bürokratischen Entlastung führen und Beamte aus den Finanzbehörden könnten andere Aufgaben übernehmen. Anstatt also immer mehr zusätzliche Arbeitskräfte einzustellen, würde man so sogar Stellen sparen und so dem generellen Personalaufwuchs entgegenwirken.
Die Einführung einer Grundsteuer C ist in Bayern nicht geplant.
Bayern kann losgelöst und unabhängig vom Bundesrecht über die Einführung einer Grundsteuer C selbst entscheiden und hat keine Grundsteuer C geschaffen.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung zur Grundsteuerreform. Ich kann Ihre Verärgerung gut nachvollziehen – gerade wenn sich Ihre Grundsteuer mehr als verdoppelt hat
Darauf gebe ich Ihnen mein Ehrenwort!