Antwort 20.09.2023 von Bijan Kaffenberger SPD
Wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die grundsätzliche Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen
Wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die grundsätzliche Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen
wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen.
wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen.
Wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen.
Auch für gemeinnützige Vereine, die eventuell bei der Nutzung einen kleinen Gewinn erwirtschaften, sollte die Kostenfreiheit gelten.