Im Einzelfall würde dies sicherlich sinnvoll sein können. In der Mehrzahl der Fälle dürften dadurch ungerechtfertigte Bürokratie und unnötige Kosten entstehen, die preissteigernd wirken und zusätzlichen Druck auf dem Immobilienmarkt auslösen dürften.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 17.07.2025 von Thorsten Frei CDU
Antwort 11.07.2025 von Johannes Wiegelmann CDU
Für das von Ihnen beschriebene Problem hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Beschlussklage vorgesehen
Antwort 05.07.2025 von Johannes Wiegelmann CDU
Ihren Hinweis werde ich in zukünftige Beratungen zum WEG berücksichtigen und selbstverständlich die praktischen Auswirkungen weiterhin verfolgen.
Antwort 25.08.2025 von Hakan Demir SPD
Ziel der Änderung war es, die Anzahl der Verfahrensbeteiligten zu reduzieren und die gerichtlichen Verfahren so zu vereinfachen.

Antwort ausstehend von Johannes Rothenberger CDU
Antwort 06.06.2025 von Boris Rhein CDU
Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage durch die zwischenzeitliche Antwort der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen erledigt ist.