Antwort 13.09.2023 von Katrin Schleenbecker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die THG-Quote war nie für Elektrokleinstfahrzeuge bestimmt, da die Auszahlung der Quote mehr Verwaltungskosten nach sich zieht, als Beträge ausgezahlt werden.
Die THG-Quote war nie für Elektrokleinstfahrzeuge bestimmt, da die Auszahlung der Quote mehr Verwaltungskosten nach sich zieht, als Beträge ausgezahlt werden.
Die Verbesserung der Förderung und Vereinfachung des Verfahrens führte dazu, dass nunmehr auch Halter von Kleinstfahrzeugen diese bei den Zulassungsbehörden freiwillig anmelden und die Zulassungsbescheinigung für die Anrechnung der Strommengen nutzen. Zwar ist auch diese Form der Mobilität zu unterstützen, dies soll jedoch aus folgenden Gründen nicht über die THG-Quote erfolgen:
Mit der Weiterentwicklung des Systems im Jahr 2021 wurde die Förderung deutlich verbessert.