Antwort 25.04.2024 von Volker Wissing parteilos
Grundsätzlich ist für die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut das Bundesamt für Logistik und Mobilität zuständig.
Grundsätzlich ist für die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut das Bundesamt für Logistik und Mobilität zuständig.
Mittel aus der LKW-Maut fließen mittlerweile auch in die Bahn-Infrastruktur.
Wir haben bereits jetzt schon einige Gemeinden, die nachweislich von einem hohen Schwerlastverkehr belastet werden.
Grundsätzlich ist die Einführung einer CO2-Komponente in der Maut mit Inkrafttreten der neuen europäischen Wegekostenrichtlinie bereits ab 25. März 2024 bindend.