Antwort 21.11.2025 von Bernd Rützel SPD
Bei der von Ihnen angesprochenen Regelung geht es aber nicht darum, dass Mitarbeitende im Jobcenter psychische Erkrankungen diagnostizieren oder überprüfen sollen.
Bei der von Ihnen angesprochenen Regelung geht es aber nicht darum, dass Mitarbeitende im Jobcenter psychische Erkrankungen diagnostizieren oder überprüfen sollen.
Kein pauschales Register psychisch erkrankter Menschen in Hessen geplant
Betroffen sind nur fremdgefährdende Personen, deren Gewaltneigung bzw. konkretes Gefahrenpotential auch für die Zeit nach Entlassung durch behandelndes Fachpersonal festgestellt wird.
Sie können die Anfrage auch noch viele weitere Male stellen, was nichts daran ändert, dass eine Anfrage mit einem solchen Titel meines Wissens nach nicht existiert.
Wenn Sie eine Krankheit haben, dann sollte dies Ihr betreuender Arzt bzw. Ärztin attestieren können