Meine Frage ist zugleich eine inständige Bitte: Werden Sie die Lebensrealität psychisch Kranker in der geplanten neuen Grundsicherung stärker berücksichtigen?
Psychische Erkrankungen sind nicht selten Folge von familiärer Dysfunktion, von Gewalterfahrungen und Traumata, die innerhalb einer Familie von Generation zu Generation weitergegeben werden. Eine Bekannte war von Kindesbeinen an Opfer sexuellen Missbrauchs, ich selbst wurde u.a. als Sündenbock benutzt und parentifiziert. Die Folgen begleiten Betroffene wie uns ein Leben lang, ebenso das Gefühl, selbst an allem schuld zu sein, die Gewissheit, nie so sein zu können wie andere, und oft auch der Wunsch, das eigene Leiden zu beenden, wenn die Last zu groß wird. Oft genug ist es ein Kampf, einfach nur den nächsten Tag zu beginnen und durchzustehen. Auch wenn mich der Gesetzgeber am Strick um den Hals auf die Beine zieht, werde ich nicht aus eigener Kraft stehenbleiben können. Psychisch Kranke, die auf Unterstützung angewiesen sind, sind nicht die Ursache dessen, was in dieser Gesellschaft falsch läuft. Sie sind lediglich Leidtragende dessen. Würden Sie das bitte stärker berücksichtigen?
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihre sehr persönliche Schilderung. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung:
Ich weiß, dass psychische Erkrankungen häufig tiefe Ursachen haben und dass die Folgen das Leben lang begleiten können. Betroffene stehen vor besonderen Herausforderungen, die nicht allein mit persönlicher Kraft zu bewältigen sind.
Mit der geplanten Umgestaltung der Grundsicherung möchte die Bundesregierung diese Lebensrealität stärker berücksichtigen. Unser Entwurf für die neue Grundsicherung sieht ausdrücklich vor, dass gesundheitliche Einschränkungen – einschließlich psychischer Erkrankungen – bei Beratung, Vermittlung in Arbeit und möglichen Leistungskürzungen berücksichtigt werden. Niemand soll wegen einer Erkrankung benachteiligt oder überfordert werden.
Die Jobcenter sind verpflichtet, auf die persönliche Situation und gesundheitliche Belastungen einzugehen. Vermittlungsmaßnahmen werden an die individuellen Möglichkeiten angepasst, und es werden unterstützende Angebote bereitgestellt, damit psychisch erkrankte Menschen trotz schwieriger Lebensumstände Stabilität und Teilhabe erfahren können.
Ihr Hinweis macht deutlich, wie wichtig es ist, dass Gesetzgebung und Verwaltung sensibel auf die besondere Lebensrealität Betroffener reagieren.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
