Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Heike Baehrens
Antwort 14.01.2025 von Heike Baehrens SPD

Daten, die in der ePA gespeichert sind, werden für die Behandlung der Person genutzt, der die ePA gehört. Es ist nicht erlaubt, dass die Daten aus der ePA einer Person genutzt werden, um damit Rückschlüsse auf eine andere Person zu ziehen.

Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB
Antwort 17.01.2025 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig, ihr kann widersprochen werden.

Portrait von Matthias Mieves
Antwort 16.12.2024 von Matthias Mieves SPD

Der öffentliche Gesundheitsdienst, die Selbstverwaltung, die öffentliche und kommerzielle Forschung erhalten so ein besseres Bild von der Gesundheit und Gesundheitsversorgung in Deutschland.

Foto lächelnd mit rotem Hintergrund
Antwort 18.12.2024 von Nadine Heselhaus SPD

Die elektronische Patientenakte (ePA) unterscheidet sich hierin nicht von einer analogen Patientenakte, wie sie bereits heute millionenfach in Krankenhäusern und Arztpraxen im Einklang mit der DSGVO zu Dokumentationszwecken geführt wird.

Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Antwort 16.12.2024 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Die elektronische Patientenakte wird automatisch angelegt, bleibt aber freiwillig. Versicherte können Widerspruch einlegen und den Zugriff auf Daten verweigern.

Portrait von Sven Lehmann
Antwort 18.12.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Das Fehlen von gesundheitlichen Informationen kann darüber hinaus jedoch zu negativen Konsequenzen für weiterführende Behandlungen führen.