Uns gehen die Möglichkeiten zur Einschränkung des privaten Böllerns nicht weit genug. Deswegen streben wir als GRÜNE in dem o.g. Papier eine Ausweitung von § 24 der 1. SprengV an, damit Kommunen nicht nur in den bisherigen Fällen, sondern eng angepasst an den regionalen Gegebenheiten, das Silvesterfeuerwerk regeln können. Die Bundesverordnung kann jedoch nur das zuständige Bundesministerium - in diesem Fall Bundesinnenminister Dobrindt - ändern.
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Antwort 06.01.2026 von Fabian Ehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 06.01.2026 von Doris Ahnen SPD
Gerne und mit Überzeugung habe ich die Initiative der Stadt Mainz, des Fördervereins Wildpark Mainz-Gonsenheim e.V. und des Tierschutzvereins Mainz und Umgebung e.V. "Danke, dass Sie hier nicht böllern" unterstützt. Weitergehende Regelungen, insbesondere größere Verbotszonen bedürfen der Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Dafür werde ich mich einsetzen.
Antwort ausstehend von Herbert Reul CDU
Antwort 05.12.2025 von Katalin Gennburg Die Linke
Meiner Meinung nach sollte der private Gebrauch von Feuerwerkskörpern deutlich eingeschränkt werden
Antwort ausstehend von Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 27.10.2025 von Stefan Ziller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ja. Die Eskalation um den Jahreswechsel nimmt unverhältnismäßige Ausmaße an. Daher hat meine Fraktion bereits einen Antrag für ein Böllerverbot eingebracht.