Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, beispielsweise die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezieht, kann die Aktivrente nicht in Anspruch nehmen, unabhängig von der Versicherungsdauer - es wäre ehrlicherweise unlogisch, jemandem steuerliche Vorzüge für das Weiterarbeiten dann zu gewährleisten, wenn diese Person vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht
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Rentnerinnen und Rentnern können grundsätzlich mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze die Aktivrente nutzen
Die Anreize der Aktivrente richten sich gezielt an Personen, die dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, mit einem Anreiz aber weiterhin beruflich aktiv wären.
Die Ermittlung der geschätzten Steuermindereinnahmen von rund 890 bis 900 Millionen Euro jährlich durch die Einführung der Aktivrente ab 2026 basiert auf Modellrechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den erwarteten Fallzahlen und dem Umfang der Steuerbefreiung
Wir haben vereinbart, die Aktivrente nach zwei Jahren zu evaluieren - spätestens mit Abschluss der Evaluation werden wir wissen, ob und ggf. wo wir gesetzgeberisch nachsteuern sollten