Ich bin nach 48 +6 Mon. mit 63 ,5 Jahren abschlagsfrei in Rente gegangen .Habe aber seit Renteneginn im November 2018 auf Lohnsteuerbasis weitergearbeitet . Gibt es für mich auch da due Aktivrente ?
Sehr geehrter Herr T.,
Rentnerinnen und Rentnern können grundsätzlich mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze die Aktivrente nutzen. Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Versicherte, die zwischen 1947 und 1963 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze abhängig von ihrem Geburtsjahrgang schon vor Vollendung des 67. Lebensjahrs. Wer z.B. 1959 geboren wurde, erreicht mit 66 Jahren und 2 Monaten die Regelaltersgrenze, mithin im Laufe des Jahres 2025 oder zu Beginn des Jahres 2026. Laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind begünstigt. Damit werden alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Angestellten in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst erfasst. Es gibt allerdings Feinheiten zu beachten, weshalb jeder Einzelfall individuell gewissenhaft geprüft werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
